Bevor wir ab nächster Woche dazu übergehen, das Beste aus der Situation zu machen (nähere Infos folgen), wollen wir an dieser Stelle nochmals auf eine im SturmEcho erschienene Kolumne des Kollektiv1909 zurückgreifen. Auch wenn es dem SK Sturm mittlerweile lobenswerterweise gelungen ist, eine Erlaubnis für den Besuch von Kindergruppen zu erwirken, bleibt unsere Kernaussage bestehen:
Kein Sturm-Fan erinnert sich gerne an den 9. August 2018 zurück. An diesem Tag musste man in der Europa League-Qualifikation nicht nur eine empfindliche 0:2-Heimschlappe gegen AEK Larnaca hinnehmen. Der Becherwurf einer Einzelperson aus dem Sektor 20 und die daraus resultierenden Verletzungen des Linienrichters waren weitere Tiefpunkte des Abends. Obwohl das Spiel immerhin noch beendet wurde, war dennoch recht bald klar, dass auf Sturm eine empfindliche Strafe der UEFA zukommen wird. Und so kam es schlussendlich auch. Die UEFA sanktionierte unseren Verein in erster Instanz mit 30.000 Euro und einem Geisterspiel. Dazu wird Sturm unter Beobachtung gestellt. Vieles davon klingt mittlerweile dermaßen alltäglich, dass die Mehrheit dieses Urteil unhinterfragt zur Kenntnis nimmt. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die gängige Praxis diverser Verbände. Insbesondere zeigt dieses konkrete Beispiel der Bestrafung des SK Sturm Graz die Perversion ebensolcher Sanktionen wunderbar auf.
Selbst die UEFA gab in ihren Berichten und auch im Zuge der Bestrafung eindeutig zu Protokoll, dass es sich um einen Einzeltäter handelte und es keinerlei Verfehlungen der restlichen Zuschauer gab. Die UEFA gestand auch ein, dass eine solche Aktion einer einzelnen Person von Vereinsseite niemals gänzlich verhindert werden kann und dass es seit 2008 keinerlei Vorfälle rund um Spiele von Sturm Graz im Europacup gab. All dieser Eingeständnisse zum Trotz wurde aber nicht nur der Verein finanziell hart bestraft. Es wurden auch 15.000 Fans, die mit diesem Vorfall nichts zu tun hatten, kollektiv vom nächsten Europacup-Spiel ausgeschlossen! Es ist den Entscheidungsträgern bei UEFA oder Bundesliga durchaus bewusst, dass man mit solchen Sanktionen die Fans deutlich härter trifft als den Verein. Und ganz offensichtlich ist dies auch so gewollt. Es wird damit argumentiert, dass dem Sport Schaden zugefügt worden sei. Doch die Entscheidungsträger schaden dem Sport im gleichen Atemzug um ein Vielfaches mehr und zwar dadurch, dass dem Spiel die Seele genommen wird, nämlich die Fans.
Friedlicher Widerstand gegen Kollektivstrafen ist gerade deshalb angebracht, weil den Anhängern durch Verbände und Medien eingetrichtert werden soll, dass diese Art der Bestrafung eine alternativlose Selbstverständlichkeit ist. Die Diskussionen um Montagsspiele in Deutschland haben gezeigt, dass Protestaktionen nicht zwangsläufig wirkungslos verpuffen müssen. Und genauso geschlossen müssen sich Fans – egal ob Kurve oder Längsseite – auch gegen diese Art der kollektiven Bestrafung stellen. Es kann nicht angehen, dass man bei Fußballfans, die ohnehin keine starke Lobby hinter sich haben, auf Sanktionsmöglichkeiten zurückgreift, die außerhalb des Fußballkontexts zum Glück schon längst der Vergangenheit angehören und an dunkle Zeiten in Diktaturen erinnern. Sippenhaft, Kollektivbestrafung und andere Instrumentarien sind ungerecht und treffen stets eine große Mehrheit Unbeteiligter. Denn Schuld ist genauso wie Unschuld nicht übertragbar. Daher sprechen sich die Fangruppen klar gegen jegliche Art von Kollektivbestrafung aus und werden diese in Zukunft auch durch Aktionismus bekämpfen. Wir zählen dabei auf die Unterstützung der gesamten Sturm-Familie.
GEGEN ALLE KOLLEKTIVSTRAFEN!